Rechtliche Grundlagen

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 02.03.2004 (AZ: BvR 784/03) im Sinne der Heilerinnen oder Heiler: „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis.“

Ich weise darauf hin, dass ich bei der Geistheilung keine Diagnosen stellen darf und die Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzen kann. Vielmehr können durch geistige Heilsitzungen bzw. über Ferne oder die Heilarbeit mit Heilenden Händen Impulse zur Widerherstellung des Gleichgewichts des Körpers, Geistes, der Seele für eine „ganzheitliche Heilung“ gesetzt werden und die Selbstheilungskräfte des Körpers wieder anregen und aktivieren. Somit trägt der Heiler keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung und kann komplementär zur medizinischen Behandlung zur Genesung beitragen.

Wie kommen wir zusammen?

Behandlungen erfolgen ausschließlich nach erfolgter Kontaktaufnahme und Beratung (kostenfrei). Da kann ich auch erst über die Kosten Auskunft geben, da ich erst nach dem Gespräch und deinem Anliegen, die Methode wählen kann.

Ich mache Hausbesuche innerhalb Berlins und dem nahen Umkreis. Hier kommen die Anfahrtskosten hinzu.

Geistiges Heilen ist Energiearbeit und über Ferne möglich, außer bei der Raum Reinigung oder wir vereinbaren eine reale Sitzung im Berlin.

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